Diese Vereinbarung regelt den Geschäftsverkehr zwischen der smart outcome GmbH als Lieferfirma und unseren Kunden resp. Interessenten. Die Bedingungen basieren auf einer für beide Parteien fairen und der Sache dienenden Geschäftsbeziehung. Ohne schriftliche Einsprache gegen nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten diese automatisch als akzeptiert. Sie gehen in jedem Fall etwaigen anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden / Interessenten vor. Im Einzelfall können Teile oder die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den nachfolgend Aufgeführten abweichen. Die Abweichungen müssen jedoch schriftlich in beidseitigem Einvernehmen vorliegen.
Alle Unterlagen (Kataloge, Produktblätter, Mailings, Preislisten, Offerten), insbesondere die darin enthaltenen Abbildungen und Angaben, dienen der näheren Orientierung und sind stets freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Ausgenommen davon sind speziell, für einen Käufer ausgearbeitete Offerten. Preisangaben auf Prospekten und Preislisten sind unverbindlich und verstehen sich, wo nicht explizit aufgeführt, immer exklusiv MWSt., Rabatte, Skonti, Transport, Installation, Schulung, Support oder sonstige Gebühren. Diese werden separat aufgeführt. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität des Bestellers jederzeit von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung zusätzliche konkrete Kostensteigerungen ergeben, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
Abweichungen der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten. Wir werden stets bemüht sein, die von uns genannten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt im Besonderen für Lieferverzögerungen durch unsere Lieferanten sowie Fällen von höherer Gewalt und Streiks. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. die Bekanntgabe von Spezifikationen / Konfigurationen seinerseits fristgerecht erfüllt. Lieferverzögerungen können in jedem Fall nicht durch Konventionalstrafen oder Ähnlichem geltend gemacht werden. Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber uns nicht nach, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen und für unsere Aufwendungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
Nur schriftliche Mängelrügen, die uns innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erreichen, können berücksichtigt werden.
Garantiearbeiten werden nur gegen vorherige Vorweisung der Originalrechnung vorgenommen. Grundsätzlich geben wir Herstellergarantien in vollem Umfange an unsere Kunden weiter. Unserer Garantie erstreckt sich auf alle, innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt. Änderungen, Reparaturen oder Instandstellungsarbeiten durch Dritte für, von uns gelieferter Hard- / Software, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, die Nichteinhaltung der Transport-, Installations- und Betriebsbedingungen sowie die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf. Ansprüche des Kunden lehnen wir in diesen Fällen vollumfänglich ab. Für Garantiearbeiten am Domizil des Kunden werden Spesen separat in Rechnung gestellt und sind somit nicht in der Garantieleistung miteingeschlossen. Des Weiteren verweisen wir auf unsere ergänzenden Hardware- und Software-Wartungsverträge.
Es ist der smart outcome GmbH vorbehalten zu entscheiden, ob ein Auftrag an unserem Domizil oder am Domizil des Kunden ausgeführt wird. Bei Kundenarbeiten an unserem Domizil hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitende Ware zur smart outcome GmbH gelangt. Der Stundenansatz eines Technikers richtet sich nach den aktuellen Konditionen der smart outcome GmbH. Bei Wartungsarbeiten muss ein allfällig abgeschlossener, gültiger Wartungsvertrag auf Verlangen des Technikers vorgewiesen werden. Ansonsten werden die Arbeiten zu den obenerwähnten Ansätzen durchgeführt.
Rücksendungen müssen schriftlich im Voraus angekündigt und durch die smart outcome GmbH bewilligt werden. Retouren werden nur in der Originalverpackung mit beiliegender Kopie der Faktura resp. des Lieferscheines angenommen, ansonsten können sie durch uns nicht bearbeitet werden. Für verlorene Daten während des Transportes oder bei Reparaturen an Geräten und Datenträgern können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Retoursendungen reisen immer auf Gefahr und Kosten des Absenders. Geöffnete Software, welche sich nicht mehr im Originalzustand befindet, können nicht mehr zurückgenommen werden. Für die Umtriebe behält sich die smart outcome GmbH das Recht vor, dem Kunden eine angemessene Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur vom Adressaten bearbeitet werden. Einsichtnahme von Drittpersonen ist untersagt. An allen Kostenvoranschlägen, Schemen oder sonstigen Skizzen und Entwürfen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen sofort zurückzugeben. Es dürfen keine Kopien erstellt werden.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug rein netto zur Zahlung fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Als Verzugszins bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Zahlungspflicht wird ab Datum der Fälligkeit der Forderung ein Zins von 2% über dem Satz der Raiffeisenbank Rechter Zürichsee in Männedorf für ungesicherte Kontokorrentkredite an kommerzielle Kunden (inkl. Kommission) in Rechnung gestellt. Lieferungen an unbekannte Neukunden werden normalerweise gegen Nachnahme, Vorauskasse (Check) oder Barzahlung ausgeführt. smart outcome GmbH behält sich auch das Recht vor, Lieferungen bei bestehenden Kunden nur gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung auszuführen; dann, wenn der Auftragsbetrag überdurchschnittlich hoch ist, die Kreditlimite überschritten wird oder wenn der Kunde unregelmässig oder unpünktlich zahlt.
Als Erfüllungsort gilt sowohl für unsere Warenlieferungen wie für die Kaufpreiszahlungen des Kunden (falls nicht ausdrücklich anders vereinbart) der Geschäftssitz der smart outcome GmbH in Effretikon. Der Gerichtsstand ist Effretikon. Es gilt Schweizerisches Recht.
Wir sind stets bestrebt, die Ware gut zu verpacken und in einwandfreiem Zustand zu liefern. Sollten trotzdem Schäden auftreten, so wenden Sie sich innert 2 -3 Tagen an die Transportanstalt und halten Sie diese Mängel mit dem dafür bestimmten Protokoll fest und stellen uns dieses sofort zu. Unsere Warenlieferungen sind generell versichert.
Ausleihen, Miete oder Ersatzlieferungen werden gemäss aktuellen Ansätzen der smart outcome GmbH berechnet und sind sofort im Voraus bar oder gemäss Absprache mit der Firma smart outcome GmbH zu bezahlen.
Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der smart outcome GmbH. Wir sind berechtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle auf Kosten des Bestellers zu verlangen.